FDP begrüsst Revision Steuergesetz mit Änderungsvorschlägen

Die Bündner FDP hat die Vernehmlassung zu Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes zu Handen des zuständigen Departementes verabschiedet. Sie ist grundsätzlich mit der Gesetzesrevision einverstanden. Für die FDP Die Liberalen ist es ein zentrales Anliegen, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Es sei zudem gefährlich, gegenüber dem Steuerpaket eine fundamentalistische Ablehnung einzunehmen. Die FDP ist überzeugt dass mit den neuen Möglichkeiten, die das Bundesrecht eröffnet, auf der die Revision beruht, Graubünden sich klarer Positionieren kann.  

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird zwar die Gewinnsteuerbelastung verbessert. Im schweizerischen Vergleich verliert der Kanton Graubünden allerdings deutlich und fällt gemessen an der geplanten Belastung gegenüber heute von Rang 10 auf Rang 19 zurück. Damit verliert der Kanton im Schweizer Vergleich deutlich an Wettbewerbsfähigkeit. Der Kanton Graubünden würde mit einem grösseren Spielraum für die Gemeinden ein Instrument schaffen, um die Holding- und gemischtenS Gesellschaften weiterhin in Graubünden zu behalten oder gar zusätzliche Firmen anzuziehen. Dies würde insbesondere Gemeinden mit tiefen oder keinen Gewinnsteuereinnahmen die Möglichkeit schaffen, einen attraktiven steuerlichen Standort für diese Gesellschaften zu bieten

Weiter ist der Finanzausgleich ein ausreichendes Instrument den Steuerwettbewerb entsprechend einzuschränken.

Aufgrund der beabsichtigten generellen Senkung der Gewinnsteuern in der Schweiz werden die zusätzlichen Vergünstigungen an Bedeutung gewinnen.

Im Weiteren ist es für die FDP unverständlich, dass für Forschung und Entwicklung keine Abzüge zugelassen werden. Könnten doch damit qualitativ hochstehende Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden.

In Anbetracht der zu erwartenden Ausfälle geht die Bündner FDP mit der Regierung einig, dass keine Ausgleichszahlung an die Gemeinden und auch keine Gelder für sozialpolitische Massnahmen zur Verfügung stehen. Der soziale Aspekt wird bereits durch die Unterstützung der AHV seitens des Bundes abgedeckt.

Die FDP macht in der Vernehmlassung verschiedene Vorschläge, in der Hoffnung, dass diese Berücksichtigung finden werden. So unter anderem zur Gewinnsteuer. Die FDP geht mit der Regierung einig, dass eine Senkung der Steuerbelastung unumgänglich ist, um im Steuerwettbewerb attraktiv zu bleiben. Da zum zum Beispiel zum nächst platzierten Kanton St. Gallen eine Differenz von 1.18% liegt, ortet die FDP dort einen gewissen Spielraum, um allfällige andere Vergünstigungen aufzufangen.

Die FDP findet das Vorhaben der Regierung, den Gemeinden die Steuerhoheit über den Steuerfuss der Gewinnsteuer zu überlassen, prüfenswert. Um den übermässigen Druck von ansässigen Unternehmen auf die Reduktion des Steuerfusses zu verhindern, könnte sich die FDP eine Ventilklausel vorstellen. Die Klausel müsste so ausgestaltet werden, dass der Spielraum von Gemeinden mit einer überlebenswichtigen Abhängigkeit von der Gewinnsteuer (zB. 30%) nach unten begrenzt wird. Damit stünden -Gemeinden gegenüber grossen juristischen Personen weniger unter Druck.

 

Silvio Zuccolini, Pressechef