FDP freuts: Endlich geht es dem Eigenmietwert an den Kragen. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf gutem Weg

Am 14. Februar 2019 hat die ständerätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S), der auch die beiden Bündner Ständeräte Martin Schmid und Stefan Engler Einsitz nehmen, einen Vorentwurf verabschiedet zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Es geht darum, die parlamentarische Initiative dieser Kommission «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» nun umzusetzen. Der Vorschlag geht nun in eine Vernehmlassung.

Die wichtigsten Punkte dieser geplanten Neuerungen:

Für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum soll der Eigenmietwert sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene vollständig abgeschafft werden. Gleichzeitig werden für Erstwohnungen die Abzüge für die Unterhalts­kosten, die Kosten der Instandstellung, die Versicherungsprämien sowie die Kosten der Verwaltung durch Dritte (die sogenannten Gewinnungskosten) vollständig aufgehoben. Nur noch auf kantonaler Ebene sollen Abzüge für den Denkmalschutz und Energiespar- und Umweltschutzabzüge sein.

Gemäss der WAK-S sollen Zweitliegenschaften vom Systemwechsel ausgenommen sein. Dort soll der Eigenmietwert aus fiskalischen Gründen steuerbar bleiben. Ebenso bleiben die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften steuerbar. Entsprechend bleiben die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte bei solchen Liegenschaften weiterhin abzugsfähig. Ein Systemwechsel, der auch für Zweitliegenschaften gälte, würde in den hauptsächlich betroffenen Gebirgskantonen zu erheblichen Steuerausfällen führen. Dies wird von der Kommission abgelehnt. Zur Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen gibt die Kommission mehrere Varianten in die Vernehmlassung. Aus Sicht der FDP Graubünden sollten in jedem Fall bei Zweitwohnungen und vermieteten Liegenschaften anteilmässig die Schuldzinsenabzüge wie heute weiterhin abziehbar sein und am geltenden Recht festgehalten werden, weil dort auch der Eigenmietwert weiterhin versteuert werden muss.

Im übrigen will die Bündner FDP, dass sich das sparen, sprich die Rückzahlung der Hypothek lohnt und nicht hohen Schulden belohnt werden.

So oder so, die Bündner FDP.Die Liberalen ist hoch erfreut und überzeugt, dass die unsägliche Eigenmietwertbesteuerung, die übrigens keine Gerechtigkeit zu Mietern herstellt, was gewisse  Kreise immer wieder propagieren, endlich abgeschafft werden soll. Ein schon längst fälliges Anliegen.

Silvio Zuccolini, Pressechef