Die privaten Mittelschulen in den Regionen erfüllen mit der Mittelschulausbildung wesentliche regionalwirtschaftlich und auch gesellschaftlich wertvolle Zwecke, nicht zuletzt auch als Mittelschulstandorte für Ausserkantonale (mit Exportcharakter). Die kantonalen Mittel, die statt in die Kantonsschule für die geschulten Bündner Jugendlichen in die Mittelschulen in die Regionen fliessen, sind daher immer auch aus der gesamtpolitischen Sicht zu würdigen und zu begrüssen.
Die Mittelschulen in den Regionen sollen generell in ihrer unternehmerischen Freiheit unterstützt und nicht eingeschränkt werden.
Die Beiträge des Kantons an die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler an den privaten Mittelschulen müssen geeignet sein, das verfassungsmässig verankerte dezentrale Mittelschulangebot in den Regionen sicherzustellen. Kleinere Betriebsgrössen dieser Schulen, kleinere Klassen und ausserschulische Wettbewerbsnachteile (z.B. Kosten für das auswärts Wohnen und Essen) sind systemimmanent und generell kein Makel der Mittelschulen in den Regionen. Die vom Kanton bezahlten Pauschalen sollen geeignete Rahmenbedingungen diese Schulen herstellen, nicht aber Strukturerhaltung bewirken, falls innerhalb einer Region eine andere Struktur die zu erreichenden Bildungsziele besser erreichen kann.
Die wirtschaftliche Lage der regionalen Mittelschulen und die demografische Entwicklung erfordern jetzt eine deutliche Erhöhung der Beiträge für Betrieb und Investitionen.
Die Möglichkeit zur Führung von Informatikmittelschulen ausschliesslich in den Regionen soll gesetzlich verankert werden. Dies schaffe mehr unternehmerischen Freiraum für die Mittelschulen in den Regionen.
Die Handelsmittelschule soll nach Auffassung der Bündner FDP nicht gefährdet oder in Frage gestellt werden.
Die Bündner FDP verlangt in ihrer Vernehmlassung, dass die Neuerungen gemäss der vorliegenden Teilrevision des Mittelschulgesetzes nach den parlamentarischen Beratungen zügig in Kraft treten sollen, im speziellen was die Beitragsanpassungen betrifft.