FDP begrüsst Revision Krankenpflegegesetz - JA zur Förderung des betreuten Wohnens

Die Bündner FDP hat in ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes, wo es um die Neukonzeption der finanzielle Unterstützung von betagten und pflegebedürftigen Personen geht, im Gegensatz zu andern, direkt beteiligten Interessengruppen positiv Stellung bezogen.

Ältere Menschen wünschen sich, so lange wie möglich selbständig zu wohnen. Diesem Wunsch kann nur mit einem ausreichenden Angebot an altersgerechten Wohnungen und der finanziellen Tragbarkeit dieser Wohnungen für Menschen mit geringem Pflegebedarf entsprochen werden. Die Vorlage der Regierung zielt deshalb in die gewünschte Richtung. Ohne Förderung des betreuten Wohnens wird der Druck auf den weiteren Ausbau an Pflegebetten ungemindert fortgesetzt. Dies ist aufgrund der demografischen Entwicklung absehbar und würde für Gemeinden und Kanton zu hohen Investitionskosten führen. Anpassungen fordert die FDP.Die Liberalen bei der Regulierungsdichte beim betreuten Wohnen. Verzichtet werden soll auf eine kantonale Rahmenplanung für das betreute Wohnen. Ebenfalls müssen die Anerkennungsvoraussetzungen des betreuten Wohnens massgeblich gelockert werden. Dies ist nach Auffassung der Bündner FDP zwingend nötig, damit bereits bestehende Angebote anerkannt werden und weitere Investitionen durch Private attraktiv bleiben.