Er ist ein konstruktiver Diskussionsvorschlag, zeigt Lösungsansätze auf und führt zu Rechtssicherheit. Insbesondere sind die Regelungen zum Altwohnungsbestand, zur Hotellerie und zur erhaltens- und schutzwürdigen Dorfteilen. Der Entwurf zeigt jedoch auch die Grenzen auf, welche mit der Annahme der Zweitwohnungsinitative sehr eng gezogen und vom Bundesgericht noch zusätzlich zementiert worden sind.
Bundesrat und Parlament sollen und können sich an diesem Vorschlag orientieren. Damit steht einer schnellen Behandlung nichts mehr im Wege, was aus Sicht des Kantons Graubünden von höchster Wichtigkeit ist.