Die Gesetze Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, die von Regierungsrat Christian Rathgeb persönlich präsentiert und erläutert wurden, fand nach Diskussion einiger Fragen Zustimmung. Das aktuelle Katastrophenhilfegesetz vom 4. Juni 1989 regelt einerseits den Bevölkerungsschutz und andererseits den Zivilschutz als einen der Partner des Bevölkerungsschutzes. Die beiden Bereiche sollen künftig in getrennten Gesetzen geregelt und konkretisiert werden. Das Bevölkerungsschutzgesetzt regelt die Aufgaben von Kanton und Gemeinden in besonderen und ausserordentlichen Lagen und nimmt neu eine klare lagespezifische Zuordnung der Aufgaben vor. Das Gesetzt ist nach lagespezifisch aufgebaut, das heisst regelt die normale, besondere und ausserordentliche Lage. Neu wird etwa der kantonale Führungsstab in der Akutphase von der Kantonspolizei geführt. Kanton und Gemeinden sind gehalten, ihre Gefährdungen regelmässig zu überprüfen. Die Totalrevision des Zivilschutzgesetztes wurde wegen des Bundesgesetztes nötig.
Der Vernehmlassungsentwurf sah weiter vor, dass Gemeinden Ersatzbeiträge für nicht erstellte Schutzplätze dem Kanton zurück überweisen. Davon sieht der Kanton nun aufgrund des Widerstandes der Gemeinden ab. Gemäss Bundesrecht dürfen die Ersatzbeiträge nur zur Finanzierung von Ausbildungskosten und von weiteren Zivilschutzmassnahmen verwendet werden. Die Totalrevision des Zivilschutzgesetztes wurde wegen des Bundesgesetztes nötig. Eintreten war unbestritten.
Das Neubau-Projekt Asyl-Erstaufnahmezentrum Meiersboden Chur löste eine intensive Diskussion aus, die fast zu einer Asyldebatte wurde. Kritisiert wurde unter anderem, dass man nicht die bestehenden Gebäulichkeiten des ehemaligen Zivilschutzzentrum Meiersboden für diesen Zweck nutzen könne. Immerhin werde heute die Anlage sogar zu Hotelzwecken umgenutzt. Hingegen sei es offenbar für eine Asyslunterkunft ungenügend, was etwas schwer verständlich sei. Es sei zwingend, dass man bei der ganzen Planung mit der betroffenen Bevölkerung zwingend einen Dialog führen müsse. Auch die Arbeitsvergabe für die Holzbauarbeiten im Betrage von immerhin 5,5 Millionen Franken der 7,7 Millionen Gesamtbausumme an eine Firma in Zürich vergeben wurde, brachte Unmut zu tage. Obwohl viele Fragen generell zum Asylwesen unbeantwortet blieben, wurde grossmehrheitlich Eintreten beschlossen.
Zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetz wurde eingangs festgestellt, dass es sich gesamthaft gesehen um eine gute Vorlage handle. Trotzdem fand eine ausgiebige Diskussion statt, wobei vor allem die anwesenden Gemeindevertreter zu einzelnen Artikeln kritische Frage stellten. Beim Artikel 58, wo es um die Mittelverwendung und Begrenzung der Mittel für den Strassenbau geht, entscheid sich die FDP Fraktion in einer Konsultativabstimmung für die Anträge der Kommissionsmehrheit, das heisst belassen beim bisherigen Recht, also keine Limitierung des Strassenvermögens auf 100 Millionen Franken.
Auch die Jahresrechnung 2014 samt Geschäftsbericht, die ein positives Ergebnis von 58 Millionen Franken aufweist, wurde von der Fraktion zur Kenntnis genommen. Trotz dieses guten Ergebnisses ist die FDP Fraktion besorgt über die Finanzaussichten des Kantons. Die Jahresrechnung bestätigt die Steuerpolitik der FDP. Die Steuersenkungen waren richtig und haben die Streuerbasis des Kantons gestärkt. Alleine der Zuwachs bei den natürlichen Personen beträgt stolze 50 Mio. Trotz der Unkenrufe der SP führen Steuersenkungen zu höheren Steuereinnahmen.