Damit stehen auch weiterhin bei den Parlamentswahlen die Köpfe und nicht die Parteien und Listen im Vordergrund.
Diesen klaren Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gilt es zu respektieren. Der Grosse Rat wird damit weiterhin nach einem Majorzwahlverfahren gewählt, das von der eidgenössischen Bundesversammlung vorbehaltlos gewährleistet wurde.
Die nächsten Erneuerungswahlen des Grossen Rats finden im Mai 2014 statt.